Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Flow Agency, Inhaber Marwin Günther, Alte Rabenstraße 12a, 20148 Hamburg (nachfolgend „Agentur“)
Stand: 29. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Strategie, Shopify-Entwicklung, Performance Marketing (u. a. Meta, Instagram, TikTok, Google), SEO, Tracking sowie Content-Produktion.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, Audits und Erstgespräche sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots der Agentur in Textform (z. B. E-Mail oder digitale Signatur) zustande.
(2) Der kostenlose Optimierungsaudit begründet keine Verpflichtung zur Beauftragung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Laufende Betreuungsleistungen (Retainer), insbesondere Kampagnenmanagement, SEO und Beratung, werden als Dienstleistung erbracht; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, etwa Umsatz, ROAS oder Rankings, ist nicht geschuldet.
(2) Klar abgegrenzte Projekte wie die Entwicklung oder Migration eines Shopify-Shops werden als Werkleistung erbracht, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Agentur darf zur Leistungserbringung qualifizierte Partner und Subunternehmer einsetzen, insbesondere für Content-Produktion. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei der Agentur.
(4) Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet, und zwar zu einem Stundensatz von 145 € netto, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Anzahl und Dauer der im Leistungsumfang enthaltenen Abstimmungstermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht in Anspruch genommene Termine verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats und werden nicht auf Folgemonate übertragen. Darüber hinausgehende Termine werden nach vorheriger Abstimmung zu dem in Abs. 4 genannten Stundensatz in Einheiten von 30 Minuten vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Zugänge (z. B. Shopify, Werbekonten, Google Analytics, Tag Manager), Informationen, Inhalte und Freigaben bereit.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung aller übergebenen Materialien (Texte, Bilder, Marken, Produktdaten) berechtigt ist, und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
(3) Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden. Ruht ein Projekt aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, länger als 30 Tage, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sofort abzurechnen. Die restliche Vergütung wird in drei gleichen Monatsraten fällig, beginnend mit dem Folgemonat. Die Pflicht der Agentur zur Fertigstellung bleibt bestehen; sie hält die hierfür erforderliche Kapazität vor. Erbringt der Kunde die erforderliche Mitwirkung auch nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Frist von 14 Tagen nicht, ist die Agentur zur Kündigung berechtigt und kann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
§ 5 Werbebudget und Werbeinhalte
(1) Das Werbebudget trägt der Kunde. Es wird direkt über die Zahlungsmittel des Kunden in den jeweiligen Werbekonten abgerechnet und ist nicht Teil der Agenturvergütung.
(2) Für die Verwaltung des Werbebudgets kann eine Aufwandspauschale in Höhe eines im Angebot festgelegten Prozentsatzes des verwalteten Budgets vereinbart werden.
(3) Der Kunde gibt Werbeinhalte vor Veröffentlichung frei. Die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Produkte und der produktbezogenen Aussagen, insbesondere nach Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe- und Lebensmittelrecht, liegt in der Verantwortung des Kunden.
§ 6 Plattformen und Drittanbieter
Die Leistungen bauen auf Plattformen Dritter auf, etwa Shopify, Meta, Google, TikTok sowie Apps und Tools. Deren Richtlinien, Preise, Algorithmen und Verfügbarkeit liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Werbe-, Analyse- und Shopkonten werden auf den Namen des Kunden geführt; die Agentur arbeitet über Partner- bzw. Mitarbeiterzugänge. Konten, Kampagnen und Daten verbleiben auch nach Vertragsende beim Kunden. Für Kontosperrungen, abgelehnte Anzeigen oder Änderungen durch diese Anbieter haftet die Agentur nicht, sofern sie diese nicht zu vertreten hat. Wird ein Werbe- oder Shopkonto aus Gründen gesperrt oder eingeschränkt, die der Kunde zu vertreten hat, etwa wegen Produkten, Inhalten oder Aussagen, die gegen Plattformrichtlinien verstoßen, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet. Kosten für Lizenzen, Apps und Themes trägt der Kunde.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Laufende Leistungen (Retainer) werden jeweils zu Monatsbeginn im Voraus in Rechnung gestellt. Einmalige Leistungen, etwa Shop-Aufbau, Migration oder das Setup von Tracking und Kampagnen (Setup-Gebühr), werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, in zwei Raten abgerechnet: 50 % bei Beauftragung und 50 % bei Fertigstellung bzw. Bereitstellung des Ergebnisses zur Abnahme. Die zweite Rate wird mit der Bereitstellung fällig, unabhängig vom Zeitpunkt der Abnahme; die Pflicht der Agentur zur Beseitigung wesentlicher Mängel bleibt unberührt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten. Die Freischaltung (Go-live) eines Projekts und die Übertragung von Zugängen und Rechten erfolgen nach vollständiger Zahlung.
(4) Vereinbarte Leistungsfristen beginnen erst mit Eingang der ersten fälligen Zahlung.
(5) Die Agentur kann fällige Beträge per SEPA-Lastschrift einziehen, sofern der Kunde ein entsprechendes Mandat erteilt hat. Kosten für Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über laufende Leistungen (Retainer) werden für die im Angebot vereinbarte Laufzeit geschlossen. Während dieser Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Verträge verlängern sich jeweils automatisch um denselben Zeitraum, wenn sie nicht fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, bei einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten drei Monate zum Laufzeitende. Bei einer Verlängerung wird die Setup-Gebühr nicht erneut berechnet.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist. In diesem Fall kann die Agentur die bis zum regulären Laufzeitende vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
§ 9 Abnahme
Bei Werkleistungen prüft der Kunde das Ergebnis innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete wesentliche Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und keine Benennung wesentlicher Mängel, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Gleiches gilt, sobald der Kunde das Ergebnis produktiv nutzt, insbesondere den Shop live schaltet. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 10 Nutzungsrechte und Referenzen
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte. Rechte an allgemeinem Know-how, Vorlagen und Werkzeugen der Agentur verbleiben bei der Agentur.
(2) Die Agentur darf den Kunden mit Namen, Logo und einer Kurzbeschreibung des Projekts als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Die Veröffentlichung konkreter Kennzahlen erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Datenverluste haftet die Agentur nur, soweit der Schaden auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Umsatz-, Kunden- und Kampagnendaten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.
(2) Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, befreien sie für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen sowie Ausfälle oder Störungen von Plattformen und Infrastruktur Dritter, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage ununterbrochen an, sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt. Bis dahin erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.